Tipps für Arbeitgeber
Tipps: Feuerwehr ein verantwortungsvolles Ehrenamt
In Deutschland erfüllen über eine Million Frauen und Männer einen Dienst in der Feuerwehr. Davon allein sind über 90% ehrenamtlich in freiwilligen Feuerwehren organisiert und leisten dort ohne Bezahlung ein hohes Engagment für ihre Gemeinde.
Mit dieser ehrenamtlichen Leistung werden Einsätze, wie Verkehrsunfall, Gebäude- und Wohnungsbrand, aber auch zu wetterbedingten Katastrophenschutz oder Tier- und Menschenrettungen erfüllt. Die Aufgaben werden zunehmend komplexer und erfordern je nach Gefahrenlage die Teilnahme vieler Personen. Viele davon sind wiederum berufstätig.
Tipps: Der Arbeitgeber im Mittelpunkt
Ein Arbeitgeber hat in erster Linie die Belange seines Betriebes vor Augen. Wichtig hierbei ist die Vermeidung von Produktionsstörungen oder -ausfällen. Ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr will seiner gesetzlichen Pflicht folgen, an Einsätzen und Lehrgängen teilzunehmen. Dies führt häufig zu Interessenkonflikten. Ein Betrieb hat Aufträge abzuarbeiten und Kunden zu betreuen und kann nicht immer das – wenn auch nur vorrübergehende – Fehlen eines Angestellten verkraften.
Durch die angesprochenen Aufgaben an die Freiwilligen Feuerwehren ist es notwendig, dass alle Einsatzkräfte über fundiertes Wissen zu den verschiedenen Themen verfügen. Dieses Wissen wird durch gezielte Lehrgänge vermittelt die am Standort der Ortsfeuerwehr, Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule durchgeführt werden. Nicht alle Lehrgänge finden an den freien Tagen oder an den Wochenenden für unsere Kameradinnen und Kameraden statt. Umso wichtiger wird auch hier das Engagement jedes Arbeitgebers unserer Mitglieder, da auch besonders die Einsätze an verschiedenen Tageszeiten möglich sind.
Jedes Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr ist stets bemüht, dass dieses Ehrenamt möglichst keine Beeinflussung auf sein Arbeitsverhältnis hat. Für eine notwendige Arbeitsfreistellung ist in dem baden-württembergischen Feuerwehrgesetz (FwG) vereinbart, dass das Unternehmen für die ausfallende Arbeitsleistung des Mitarbeiters über die Kommune entschädigt wird.
Tipps: Vorteile für den Arbeitgeber
Oft werden leider nur Probleme, wie Abwesenheit des Arbeitsnehmers oder Verdienstausfall gesehen, wenn man sich aus Arbeitgebersicht das Engagement seines Angestellten vor Augen hält. Allerdings sollten auch folgende Punkte betrachtet werden, die für den Betrieb Vorteile bedeuten:
- Feuerwehrmitglieder können sich im eigenen Betrieb aufgrund ihrer feuerwehrtechnischen Ausbildung und Fachkenntnisse im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz einbringen. Feuerwehrmitglieder können die betriebliche Mitarbeiter im Verhalten und Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen schulen und fachgerecht unterrichten
- Ein Nachteil kann auch Vorteil sein – laufende Aus- und Weiterbildungen im Feuerwehrdienst bringen auch bessere Qualifikationen der Feuerwehrmitglieder mit sich und damit auch unmittelbar direkt im eigenen Betrieb. Es gibt viele Maßnahmen die über die Gemeindefeuerwehr abgedeckt sind, bspw. Führerscheine, Ersthelfer, Brandschutzhelfer, etc.
- Kommt es in Ihrem Betrieb zu einem feuerwehrtechnischen Einsatz, leisten Ihre Mitarbeiter als Feuerwehrmitglieder wertvolle Dienste. Evakuierungen, ortskundige Unterstützung und Einweisung der anrückenden Einsatzkräfte. Das spar Zeit und minimiert Schäden.
- Ein wichtiger Bereich der Feuerwehrausbildung besteht darin die Eigenschaften der Einsatzkräfte in Kooperation, Teamfähigkeit und Anwendung methodischer Kompetenzen zu vermitteln und zu stärken – wichtige Eigenschaften die auch in der Berufswelt sehr gefragt sind.
- Langdienende Einsatzkräfte übernehmen mehr Funktionen, mehr an Verantwortung, dies schult organisatorische Fähigkeiten und führt zu einem zielgerechten Umgang innerhalb Führungskräften und Untergebenen. Fähigkeiten, die als Gruppen- und Zugführer innerhalb der Feuerwehr vermittelt werden.
- Durch ständige Schulungen und Einbindung in Ausbildungsstrukturen lernen Feuerwehrmitglieder als Multiplikatoren Wissen zu vermitteln und andere Personen schulen zu können. Auch Betriebe profitieren davon, wenn Wissen zeitnah weitergegeben wird und nicht verstaubt.
- Grundsätzlich erwirbt sich ein Betrieb auch in der Außenwirkung ein positives Image, wenn es die Feuerwehr und den Katastrophenschutz im Allgemeinen unterstützt. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Tipps: Regelungen zum Verdienstausfall
Was ist nun, wenn der Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeit an einem Einsatz teilgenommen hat? In diesen Fällen besteht nach dem Feuerwehrgesetz in Baden-Württemberg (FwG) ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber (§15 FwG). Der Arbeitgeber wiederum hat allerdings gegenüber dem Träger der Freiwilligen Feuerwehr, also beispielweise der jeweiligen Gemeinde, einen Anspruch auf Erstattung des weitergezahlten Arbeitsentgeltes einschließlich der gezahlten Beiträge zur Sozialversicherung und an die Bundesagentur für Arbeit (§16 FwG). Diese Regelung bezieht sich allerdings nur auf private Arbeitgeber, die diese Erstattung beim Träger beantragen müssen. Hierbei sind allerdings begrenzte Höchstbeträge zu beachten.
Tipps: Ansprechpartner bei Problemen oder weitere Infos
Falls Sie nähere Informationen zum Thema „Arbeitgeber + Freiwillige Feuerwehr“ wünschen oder es aufgrund des Feuerwehrdienstes zu Problemen gekommen ist, würden wir uns über einen direkten Kontakt mit uns sehr freuen. Sprechen Sie bitte die jeweiligen Einheitsführer oder direkt die Wehrleitung der Gemeinde Reichartshausen an.
Zu näheren Auskünften über die konkrete Abwicklung bei der Erstattung von entstandenen Verdienstausfällen oder Erstattungsansprüchen aus Krankheitsfällen sprechen Sie bitte die Wehrführung der Feuerwehr Gemeinde Reichartshausen an.